Kurzzusammenfassung Der Autor vertritt die Ansicht, das die Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs fur das unerwunschte Kind weder rechtsdogmatisch noch rechtspolitisch oder rechtsethisch zu halten sei. Grundsatzlich sei unbestritten, das die Existenz eines Kindes niemals als Schaden oder als "Quelle" eines Schadens gewertet werden durfe. Dann aber konne auch die Unterhaltspflicht nicht als ersetzbarer Schaden behandelt werden, weil die durch sie bedingten Kosten nur die unvermeidliche Folge der Kindesexistenz seien. Dies verkenne die deutsche Rechtsprechung, die diese Kosten als Anknupfungspunkt fur die Zuerkennung eines Schadensersatzanspruchs wahle. Der Autor zeigt dann, das auch der deutsche Bundesgerichtshof, wenngleich inkonsequent, mittlerweile Zuruckhaltung bei der Anerkennung von Schadensersatzanspruchen im Bereich "Kind als Schaden" ube, indem er die Anforderungen erheblich erhohe. Er weist ferner nach, das ein eklatanter Widerspruch zwischen der "Wrongful Birth"-Rechtsprechung (und damit dem Schadensersatzanspruch der Eltern) und der "Wrongful Life"-Rechtsprechung (und damit dem Schadensersatzanspruch des Kindes selbst) bestehe: Es sei nicht uberzeugend, das das Kindesleben zwar als Schaden fur die Eltern anerkannt werde, fur das Kind selbst aber keinen Schaden darstellen solle. Hierauf aufbauend entwickelt der Autor einen im Wortsinne "utilitaristischen" Ansatz fur die Losung der "Kind als Schaden"-Problematik:Es sei in einer zivilisierten Gesellschaft nicht haltbar, das man das Leben einiger Menschen als "Schaden" bewerte und so die Gesellschaft in "erwunschte" und "unerwunschte" Mitglieder unterteile. Denn dadurch lebe die soziobiologische Urangst des Menschen vor Seinesgleichen wieder auf. Deshalb gelte es gerade umgekehrt, das Urvertrauen aller Mitglieder der Gesellschaft in die uneingeschrankte Anerkennung und Absicherung jedes menschlichen Lebens zu erhalten.