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題名:Einfuhrung in das 2. Gesetz zur Anderung schadensrechtlicher Vorschriften
書刊名:成大法學
作者:Hohloch,Gerhard
出版日期:2003
卷期:5
頁次:頁121-149
主題關鍵詞:精神上慰撫金損害賠償德國新債篇未成年賠償責任損害賠償範圍藥物責任專家鑑定責任
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摘要 德國民法自從制定以來,雖然一直有修訂,但此次的債篇修法可謂是前所未有的大幅度修法。此次修法部分係因為受到歐盟指導方針之拘束,但最主要原因仍是民法為了配合社會之變遷,在適用上已透過法解釋,亦即法官法而改變法條本身原貌,而有必要做適度的修法。 其重要修正部分概括如下 : ‧ 將精神上慰撫金架構在損害賠償法則之下,使得危險責任以及契約責任法也能提供慰撫金之賠償,參考德國民法第 253 條第 2 項。 ‧ 道路交通危險責任的修正,特別是未成年在賠償責任的特權以及道路交通法第 7 條地 2 項責任排除的標準,從「無法避免之結果」改為「不可抗力」,以及侵權行為能力界線之提高,比較德國民法第 828 條第 2 項。 ‧ 透過將損害衡平建立在修理之費用的基礎上,以限制勿之損害的責任範圍,請比較德國民法第 249 條第 2 項第 2 句。 ‧ 藥品責任的修法,特別是引進因果關係推定以及對藥商以及藥品管理單位的藥品說明請求權,請比較藥品責任法第 84 , 84a 條。 ‧ 法院之專家鑑定人對於訴訟當事人之責任規定,請比較德國民法第 839a 條。 ‧ 責任最高額限制標準的提高以及其協調,還有將藥品責任、道路交通法、航空交通法、第三人賠償責任法、基因技術法、商品責任法、環境責任法、商業貿易法、德國山區管理法 (Bundesberggesetz) 以及德國個人資料保護法等等法規中罰鍰的規定改為歐元。
Kurzzusammenfassung Am 1.8 2002 ist das 2. Gesetz zur Anderung des Schadensrechts und anderer Vorschriften vom 25. 7. 2002 inKraft getreten. Ein solches Gesetz war schon lange geplant, und Vorarbeiten fur eine Reform des deutschen Schuldrechts lagen bereits seit einigen Jahren vor. Das neue Schuldrecht stellt eine weitreichendste gesetzliche Anderung seit Inkrafttreten des BGB. Ziel des neuen Gesetzes ist nach einer Harmonisierung mit europaischen Richtlinien und der Starkung des Opferschutzes sowie einem erhofftem Rationalisierungseffekt eingerichtet. Die wichtigsten A nderungen im U berblick sind: ‧ Durch Einordnung des Schmerzensgelds in das allgemeine Schadensrecht ist ein Immateriaschadensersatz auch in F a llen der Gef a hrdungs- und der Vertragshaftung gew a hrt. ‧ In der Stra s enverkehrsgef a hrdungshaftung ist einersits der Opferschutz verst arkt durch Einbeziehung der Fahrzeuginsaasen und Erstreckung der Gef a hrdungshaftung f u r Anhanger und Haftungsbegrenzung nur noch durch “ hohere Gewalt ”gegenuber nicht motorisierten Umfallgegnern sowie Anhebung der Haftungsbeitrage, andererseits ist die Haftung Minderjahriger im Strasenverkehr beschrankt. ‧ Der Haftungsumfang bei Sachsch a den ist durch Beschneidung des Rechts zur Schadensliquidation auf Reparaturkostenbasis eingeschr a nkt. ‧ Bei der Arzneimittelhaftung sind Umkehr der Beweislast f u r den Fehlerberechsnachweis und Kausalit a tvermutung eingef u hrt. Der Gesch a digte kann einen Anspruch auf Auskunft gegn pharmarzeutische Unternehmen und Zulassungsbeh o rden erheben. ‧ Der gerichtliche Sachverst a ndige steht f u r mangelhaftes Gutachten nach §839a BGB ein. ‧ Erhohung und Harmonisierung von Haftungshochstgrenzen sowie deren Umstellung auf Euro im AMG, StVG, LuftVG, HaftpflG, GenTG, ProdHaftG, UmwHG, HGB, BBergG, BDSG.
 
 
 
 
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