Wenn mehrere an eine Straftat beteiligen, kommt eine Frage in Betracht, ob die mehrere Beteiligte all als Täter anzusehen sind, oder noch möglicherweise die unterschiedliche beteiligungsform vorliegt. Was aber das Kriterium der Unterscheidung von Beteiligungsform ist, ist die grundlegende Problematik der Beteiligungslehre im Differenzierungssystem. Obwohl die Beteiligungstheorien die Unterscheidung zwischen der Täterschaft und der Teinahme versuchen, ist aber die Entscheidung zur Struktur der Mittäterschaft in einer gleichartigen Täterschaftsform eine andere Frage. Seit die Aufklärungsentscheidung vom Grandgericht Nr. 109 liegt die Unterscheidung von der Form der Mittäterschaft in ”Verabredungsmittäterschaft” und ”Ausführungsmittätersacft ”vor. Diese Unterscheidung scheint im Sinne der Gestalt von der Mittäterschaft die Handlung in zwei Phasen, nämlich in Vorbereitung und Ausführung, zu trennen. Danach ist die Frage denkbar, ob die Gestalt der Mittäterschaft auch im Verabredungsstadium gebildet werden kann, nämlich die Mittäterschaft noch vorliegen kann, wenn es die Ausführungshandlung fehlt.Um die Aufklärung der Frage über die Struktur und die Gestalt der Mittäterschaft herbeizuführen, fanden mehrere Diskussionen in der Reformszeit des Strafrechts statt. Aber der Würfel ist nicht darin gefallen, den Begriff der Mittäterschaft klarzumachen, sodern nur das gesetzliche Wort ”durchführen” zum ”ausführen” zu ändern. Ob das Reformgesetz die Frage lösen kann, die Gestalt der Mittäterschaft klar zu nehmen und die Unterscheidung von der Verabredungsmittäterschaft und der Ausführungsmittäterschaft klarzu machen, ist es noch nicht unproblematisch. Darauf zu beantworten muß es sich auf den grundlegenden Begriff über die Mittäterschaft ansetzen, um die klare Kriterien der Mittäterschaft auszufinden.Diser Aufsatz versucht die Lösungsmöglichkeit zu finden, die Gestalt der Mittäterschaft zu analysieren und die Kriterien zur Bildung der Mittäterschaft herauszustellen. Darüber hinaus kann die Beziehung zwischen ”Verabredungsmittäterschaft” und ”Ausführungsmittätersacft” durch eine systematische Untersuchung klar erklärt werden.