Das Internet als neue Technologie entwickelt sich heutzutage sehr schnell. Kriminelle Delikte warden im Internet haeufiger gesehen, wie Verbreitung pornographischer Fotos oder Schriften. So herrscht heute die Diskusion daruber, ob nicht nur der Tater, sondern auch der「Internet Service Provider」(kurz als ISP genannt) strafbar sein sollte. In moisten Fall nimmnt der ISP nicht aktiv an diesen Delikten teil. Wenn der ISP uber die Begegnung eines Strafdeliktes von seinem Benutzer gewust hat, aber keine Unterbrechung seines Internet Services vorgenommen hat, konnte dann der ISP als Mittater oder Gehilfe strafbar gemacht warden? Die Problematik der strafrechtilichen Verantwortlichkeit des ISP handelt darum, ob das「Night-Handeln」 (also keine Unterbrechung) vom ISP den Tatbestand eines Unterlassungsdeliktes erfullt hat. Ein Unterlassungsdelikt setzt voraus, das man einer Handlungspflicht (Garantiepflicht) unterliegt. Ob der ISP einer Garantiepflicht unterliegt, und aus welcher rechtlichen Grundlage eine Garantiepflicht fur den ISP besteht, ist in der Literature noch nicht genau geklart. Hier wird die Verfasserin darauf eingehen und ein paar einzige Auffassungen stellen.